Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Solarpark Straßgräbchen“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Straßgräbchen“ beschlossen.
Die vorliegende Planung mit einer Fläche von ca. 14 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Straßgräbchen: 687, 688, 688/a, 690, 692, 693/1, 694, 696, 700, 703, 707, 708/a, 709, 713, 715, 721, 723, 724, 728, 730, 734, 735, 736, 737, 738/1, 739, 741, 745/1, 746/1 und 839/a..
In der Sitzung des Technischen Ausschusses sowie des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 05.11. sowie am 14.11.2024 wurde der Vorentwurf in der Fassung von Oktober 2024, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung einer Anlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Straßgräbchen“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
15.11.2024, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Vorentwurf Solarpark Straßgräbchen
Begründung Solarpark Straßgräbchen
Ergebnisse Biotopkartierung Straßgräbchen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes "Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Billigung und Offenlage des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“ für die Gemarkung Zeißholz, Flur 4, Flur-Nr.:
240, 241, 242, 243, 244, 245/1, 246/1, 247, 248/1, 249/1, 250/1, 251/1, 252/1, 253, 254/1, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262/3, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 278, 279/1, 280/1, 282, 283, 284, 285, 286/4, 286/7, 286/9, 287, 288, 289/1, 290/1, 291/1, 292/1, 293/1, 294, 295, 296, 297, 298, 299/1, 300/1, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318/1 sowie teilweise die Flurstücke 272, 273/1, 274/1, 275/1, 276/1, 277, 281, 318/5, beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 17.10.2024 wurde der Entwurf in der Fassung von September 2024, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung einer Anlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen. Der Entwurf "Solarpark Diakonie Kamenz" der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz " wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf,02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 04.11.2024 bis einschließlich 05.12.2024
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
18.10.2024, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes zur „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“ mit Stand vom 12.03.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Eine frühzeitige Beteiligung erfolgte bereits am 01.06.2023 in Form einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung, Umweltbericht sowie Artenschutzfachbeitrag, Boden- und Lärmschutzgutachten, wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 15.04. bis einschließlich 17.05.2024
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung ab dem 08.04.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt (gemäß § 46 und 50 UVPG in Verbindung mit § 9 SächsUVPG).
Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an liegenschaften@bernsdorf.de. Sie können auch bei der Stadt Bernsdorf, Rathausallee 2, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.03.2024, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Anlagen:
B-Plan:
Schalltechnisches Gutachten
Umweltgutachten:
Unterlage 1 Anlage 1 - Bestand und Konflikte
Unterlage 1 Anlage 2 - Maßnahmen
Unterlage 1 Anlage 3 - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Unterlage 2 - Artenschutzfachbeitrag
Unterlage 2 Anlage 2 - Sonstige
Unterlage 3.1 - Kartierbericht Brutvögel 2021
Unterlage 3.2 - Kartierbericht sonstige Arten 2021
Unterlage 3.2 Anlage 1 - gruppierte Artenliste
Unterlage 3.2 Anlage 2 - Säugetiere und Reptilien
Unterlage 3.2 Anlage 3 - Sonstige
Unterlage 3.3 Kartierbericht 2023
Unterlage 3.3 Anlage 1 Säugetiere
Unterlage 3.3 Anlage 2 - Vögel
Unterlage 3.3 Anlage 3 - Sonstige
Unterlage 4 (Anlagen) Anlage 1 - Vorhabensbeschreibung
Unterlage 4 (Anlagen) Anlage 2 - Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Unterlage 4 (Anlagen) Anlage 3 - Wirkungsprognose
Unterlage 4 (Anlagen) Anlage 4 - Maßnahmenblätter
Unterlage 4 (Anlagen) Anlage 5 - Literaturverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf im Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf, in der Fassung März 2024, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Das Satzungsgebiet umfasst die Flurstücke 212/59, 205/16 und Teile aus 212/45, 212/60 und 205/17 der Flur 1 in der Gemarkung Bernsdorf.
Jedermann kann die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bernsdorf“ und die Begründung im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, zu den üblichen Dienstzeiten sowie außerhalb der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf unter Darlegung des, die Verletzung begründenden Sachverhaltes, geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 43 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit der Ansprüche herbeigeführt wird.
Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung des Planes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Stadt Bernsdorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Übersichtsplan:
Quelle: https://geoportal.sachsen.de (ohne Maßstab)
Anlagen:
4. Änderung B-Plan Stadtzentrum Bernsdorf - Planteil
Anlage 1-1 - Ergänzung Auswirkungsanalyse
Anlage 1-2 Aktualisierung Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Bestandsplan und Infoblatt Breitband
Anlage 3 - Bernsdorfer Sortimentsliste
Anlage 5 - Bestandsplan Erdgas
Anlage 8 - Fachbeitrag Niederschlagswasserbeseitigung
Anlage 9 - Artenschutzfachbeitrag
Anlage 10 - Geotechnischer Bericht
gez. Harry Habel
Bürgermeister
22.03.2024
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Im Zuge der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird der seit März 2006 wirksame Flächennutzungsplan in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich über den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“. Künftig wird im wirksamen Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche, Sonderbaufläche, eine Fläche für den Gemeinbedarf und Grünfläche anstatt einer Wohnbaufläche und Grünfläche dargestellt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich gewerbliche Baufläche, Sonderbaufläche, eine Fläche für den Gemeinbedarf und Grünfläche wirksam.
Wirksamer Flächennutzungsplan (März 2006)
Flächennutzungsplan – Berichtigung (April 2024)
gez. Harry Habel
Bürgermeister
22.03.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung November 2023, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 212/59, 212/60, 205/16 sowie Teile der Flurstücke 212/45 und 205/17 der Flur 1 in der Gemarkung Bernsdorf.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen inkl. die der Stadt vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, erfolgt in der Zeit
vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2 zu den folgenden Zeiten:
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723/23826, eingesehen werden.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Der Stadtrat hat beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ nach § 13a BauGB aufzustellen. Die Anwendung wurde geprüft. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 UVPG wurde im Bernsdorfer Stadtanzeiger vom 09.09.2023 öffentlich bekanntgemacht.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
Plangebiet (ohne Maßstab):
14.12.2023, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seinen Sitzungen am 18.05.2017 und am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“ für die Gemarkung Straßgräbchen, Flur-Nr.:
886/16, 886/17, 888/4, 892/893/894/1 bis 3, 895/4 bis 6, 899, 900, 902/903/904/1 bis 3 der sowie Teile aus 281, 283, 285, 287 und 289 der Gemarkung Straßgräbchen, beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“ wurde in Form einer Abendveranstaltung am 01.06.2023 in der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich vorgestellt und besprochen.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Vorstellung des B-Planes können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
02.06.2023 gez. Harry Habel, Bürgermeister
Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf
Genehmigung des Bebauungsplanes „Waldbad“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2023 den Bebauungsplan „Waldbad“ in der Fassung vom 28.10.2022 mit redaktionellen Änderungen von Januar 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 16.05.2023 – Aktenzeichen 621.41:P1298 – genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.
Für das Waldbadgelände sind Baumaßnahmen innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant. Dazu bedarf es einer städtebaulichen Ordnung und einer geordneten Erschließung, so dass der Bebauungsplan bauplanungsrechtliche Sicherheit dafür schafft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Waldbad“ in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.10, während nachfolgender Sprechzeiten:
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung des Planes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Bernsdorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Stadtzentrum“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum“ für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 1, Flur-Nr.:
212/59, 212/60, 205/16 und Teile aus 212/45 und 205/17 beschlossen.
In der Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Bernsdorf am 07.02.2023 wurde der Vorentwurf in der Fassung von Januar 2023, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlagen vorgestellt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung von Einzelhandelseinrichtungen inklusive Parkplätze zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Stadtzentrum“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 13.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
17.02.2023, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Waldbad“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldbad“ für die Gemarkung Bernsdorf der Flur 11 und beinhaltet die Flurstücke 5, 6, 16/1, 17/2 ,18,19,20/1, 41/1, 58/5 ,58/6, 58/8 und 58/10.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 17.11.2022 wurde der Entwurf in der Fassung vom 28.10.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Umweltbericht, artenschutzfachlicher Beitrag und umweltrelevante Stellungnahmen vorgestellt und beschlossen.
Die Stadt Bernsdorf möchte mit dem Bebauungsplan das Gelände im und um das Waldbad Bernsdorf städtebaulich regeln. Der Bebauungsplan wird aufgestellt, da Baumaßnahmen im Waldbad innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant sind.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 12.12.2022 bis einschließlich 18.01.2023
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
18.11.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark am Sportplatz"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark am Sportplatz“ gemäß § 8 BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flst. Nr.124/1, 123/2, 199/2, 205/2, 125/4, 125/5, 125/7, 125/10, 125/12, 127/2, 127/3, 127/6, 127/7, 127/8, 127/11, 128/2, 128/4, 129/2, 129/4, 133 sowie Teile der Flst. Nr. 131/13, 134, 135, 127/2, 127/3 beschlossen.
Die Stadt Bernsdorf hat Interesse, die Innenstadtentwicklung voranzutreiben und auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Für das Vorhaben wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 8 BauGB aufgestellt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
18.11.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Billigung und Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“ für die Gemarkung Zeißholz, Flur 4, Flur-Nr.:
240, 241, 242, 243, 244, 245/1, 246/1, 247, 248/1, 249/1, 250/1, 251/1, 252/1, 253, 254/1, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262/3, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 278, 279/1, 280/1, 282, 283, 284, 285, 286/4, 286/7, 286/9, 287, 288, 289/1, 290/1, 291/1, 292/1, 293/1, 294, 295, 296, 297, 298, 299/1, 300/1, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318/1.
Folgende Flurstücke werden teilweise in die Planung einbezogen:
272, 273/1, 274/1, 275/1, 276/1, 277, 281, 318/5.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 15.09.2022 wurde der Entwurf in der Fassung von August 2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung einer Anlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Diakonie Kamenz der Stadt Bernsdorf/Sachsen, OT Zeißholz“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung "Neuwiednitzer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Gemarkung Wiednitz, Flur 4 T.v. Flurstück 1 und von Flur 6 T.v. Flurstück 76 und 61 beschlossen.
In der Sitzung wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ in der Fassung vom 11.08.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die Ergänzungssatzung wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Neuwiednitzer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Neuwiednitzer Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Gemarkung Wiednitz, Flur 4 T.v. Flurstück 1 und von Flur 6 T.v. Flurstück 76 und 61 beschlossen.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Die Ergänzungssatzung wird entsprechend dem vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bebauungsplan „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 18.06.2022
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 den Bebauungsplan „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 18.06.2022 mit Beschluss Nr. 13-28-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Waldbad"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldbad“ für die Gemarkung Bernsdorf der Flur 11 und beinhaltet die Flurstücke 5, 6, 16/1, 17/2 ,18,19,20/1, 41/1, 58/5 ,58/6, 58/8 und 58/10.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 15.09.2022 wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 31.08.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt. Die Stadt Bernsdorf möchte mit dem Bebauungsplan das Gelände im und um das Waldbad Bernsdorf städtebaulich regeln. Der Bebauungsplan wird aufgestellt, da Baumaßnahmen im Waldbad innerhalb des Strukturwandelprojektes geplant sind.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
16.09.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die erneute
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
In der Sitzung vom 21.04.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Hierbei wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 22.04.2022 bis 17.06.2022 zur Stellungnahme gebeten.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 23.06.2022 wurde, aufgrund von wesentlichen Änderungen, der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022 mit Änderungen vom 18.06.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag erneut gebilligt und zur erneuten Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der erneut gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
24.06.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bebauungsplan „Apfelallee“ in der Fassung vom 10.05.2022
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Bebauungsplan „Apfelallee“ in der Fassung vom 10.05.2022 mit Beschluss Nr. 02-26-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
20.05.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
1. Änderung BEBAUUNGSPLAN „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen/ Fläche 2“ in der Fassung vom 12.04.2022
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die 1. Änderung Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen/ Fläche 2“ in der Fassung vom 12.04.2022 mit Beschluss Nr. 13-25-2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde und somit von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wurde. § 4c BauGB wurde nicht angewendet.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 21.04.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ in der Fassung vom 04.04.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung (2 Wohnhäuser) zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates
Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Buchenweg Nord"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg Nord“ gemäß § 13a BauGB für die Gemarkung Bernsdorf, Flur 4, Flur-Nr.306/21, 306/22, 306/25, 306726 und Teile von 306/27, 306/30, 306/31 und 306/54 beschlossen.
Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o. g. Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung (2 Wohnhäuser) zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §13 BauGB entsprechend.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt die Erstellung des Entwurfes mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger der öffentlichen Belange.
22.04.2022, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Apfelallee“ in der Fassung vom 07.09.2021
Mit Beschluss vom 17.05.2018 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfelallee“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB abgesehen werden.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 16.09.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes "Apfelallee“ bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Luftbild gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021.
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
21.10.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
Öffentliche Auslegung der 1.Änderung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ in der Fassung vom 07.09.2021
Mit Beschluss vom 16.09.2021 hat der Stadtrat der Stadt Bernsdorf der Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ zugestimmt.
In der Sitzung vom 21.10.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes " Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Fläche F2“ bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung sowie dem Baugrundgutachten gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der gebilligte Entwurf wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021.
zu den folgenden Zeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
21.10.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7 der Gemarkung Bernsdorf, Flur 10“ in der Fassung vom November 2020
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7 der Gemarkung Bernsdorf, Flur 10“ in der Fassung von November 2020 mit Beschluss Nr. 11-18-2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 17.08.2021 – Aktenzeichen 621.41:1121 – genehmigt.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Waldbadstraße, Flurstücke 64/7, 75/1 und 76/7“ wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.09, während nachfolgender Sprechzeiten
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Die Satzung kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeigeführt werden. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
30.08.2021, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Bebauungsplan „An den Wiesen“, Straßgräbchen in der Fassung vom 05.03.2020 mit Beschluss Nr. 08-08-2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan „An den Wiesen“, Straßgräbchen wird zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.09, während nachfolgender Sprechzeiten
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Die Satzung kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeigeführt werden. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
20.08.2020, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Anlagen
B-Plan An den Wiesen Satzungsplan
B-Plan An den Wiesen Kartierung
B-Plan An den Wiesen Begründung
Bebauungsplan Friedrich-Engels-Straße
...
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf - Genehmigung des Bebauungsplanes „Friedrich-Engels-Straße“
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2019 den Bebauungsplan „Friedrich-Engels-Straße“ in der Fassung vom 12.02.2019 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 17.10.2019 – Aktenzeichen 621.P1096 – genehmigt.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit Wohngebäuden sowie die Sicherung der verkehrlichen und technischen Erschließung geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan „Friedrich-Engels-Straße“ in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.10, während nachfolgender Sprechzeiten:
montags und freitags | 9.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Die Satzung kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeigeführt werden. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Anlagen
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Planzeichnung Ausfertigungsexemplar
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Erschließungsplan
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Begründung
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierung
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierung Anlage 1
B-Plan Friedrich-Engels-Straße Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierung Anlage 2
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die
öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Wiednitzer Straße"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiednitzer Straße“ beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 21.06.2018 wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiednitzer Straße“ in der Planfassung vom 21.06.2018, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um eine Änderung des geltenden Bebauunglanes zur Nachverdichtung handelt (§ 13a Abs. 1 BauGB). Dabei wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der gebilligte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wiednitzer Straße“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 25.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018
während der Dienstzeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
22.06.2018, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Anlagen
Auslegungsentwurf B- Plan Wiednitzer Straße (2018_06_21) Gesamt_1000 alt + neu.pdf
Begründung_Erläuterung BPlan 4.Änderung Wiednitzer Straße.pdf
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf
Bebauungsplan "Verbrauchermarkt Dresdener Straße"
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Dresdener Straße“ in der Fassung vom 11.04.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 14.06.2017 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 17.01.2018 – Aktenzeichen 621.P0940 – genehmigt.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines SB-Marktes für Lebensmittel mit bis zu 5% Non-Food-Anteil sowie die Sicherung der verkehrlichen und technischen Erschließung geschaffen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Dresdener Straße“ in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.10, während nachfolgender Sprechzeiten
montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bernsdorf www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Die Satzung kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeigeführt werden. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Anlagen
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Deckblatt
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Plan VE
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Begründung Umweltbericht
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 1
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 2
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 3
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 4
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 5
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 6
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 7
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße Anlage 8
B-Plan Verbrauchermarkt Dresdener Straße zusammenfassende Erklärung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf 1. Änderung FNP
1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Bernsdorf
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 den Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernsdorf in der Fassung vom 04.01.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 14.06.2017 gefasst. Die Begründung wurde gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsbehörde, mit Bescheid vom 29.01.2018 – Aktenzeichen 621.39:Bd-01 – genehmigt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Dresdener Straße“ gewährleistet.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB in Kraft. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 1.10, während nachfolgender Sprechzeiten
montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernsdorf ist ebenfalls unter www.bernsdorf.de für jedermann einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bernsdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Der Flächennutzungsplan kann nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Harry Habel, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung gilt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
FNP 1. Änderung Teilgebiet Verbrauchermarkt Dresdener Straße
FNP 1. Änderung Zusammenfassung