Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "An den Wiesen", Straßgräbchen
Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ gemäß § 13b BauGB für die Gemarkung Straßgräbchen (5307), Flur-Nr.354/9 und Teil 2/22 beschlossen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 19.12.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ in der Fassung vom 10.09.2019, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf dem Flurstück 354/9 der Gemarkung Straßgräbchen (5307) Baurecht für Wohnbebauung mit funktionell notwendigen Nebengebäuden und Garagen in ortstypischer Bauweise zu erhalten.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Damit kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen werden. § 4c ist nicht anzuwenden.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „An den Wiesen“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar
vom 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020
zu den folgenden Zeiten :
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.
Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.
20.12.2019
gez. Harry Habel, Bürgermeister