Freiraumgestaltung Friedhof Wiednitz

Nachdem im Herbst 2019 mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Wiednitzer Friedhof begonnen wurde, konnte das Gesamtvorhaben Mitte Dezember 2019 durch die Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH Hoyerswerda an die Stadt Bernsdorf übergeben werden. Die Planung und Bauüberwachung realisierte das Büro für Landschaftsarchitektur und Freiraumgestaltung Christine Tenne aus Kamenz.

Die als förderfähig anerkannten Kosten von ca. 52.000€ werden nach der Förderrichtlinie LEADER-RL LEADER/2014 zu 60% aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Sachsen gefördert.

Es stehen nun Urnengrabanlagen in verschiedenen Formen wie z.B. Kreis, Halbkreis oder Rechteck zur Verfügung. In Anpassung an die veränderte Bestattungskultur können insgesamt 58 Urnen auf diesen Anlagen beigesetzt werden. Darüber hinaus wurden diverse Gestaltungsarbeiten realisiert, in deren Ergebnis eine Aufwertung der Friedhofsanlage als Ort der Besinnung und Begegnung erreicht wurde. Es wurden Sitzgelegenheiten mit Blick auf die Urnenanlage geschaffen, ein Heidegarten im angrenzenden Bereich der Trauerhalle angelegt und vorhandene alte Bänke ersetzt. Die Hauptwege sind nun durch eine Baumallee mit kleinkronigen Bäumen akzentuiert und diverse Neu- und Ersatzpflanzungen komplettieren den geschlossenen Gesamteindruck. Die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der Pflanzen wird für 2 Jahre durch o. g. Unternehmen durchgeführt.

Durch den Wiednitzer Ortschaftsrat wurden in seiner Januar-Sitzung 2020 grundsätzliche Abstimmungen zur spezifischen Gestaltung und Nutzung der neuen Urnenanlagen vorgenommen. Die 14 Urnenstellen der halbrunden Anlage werden neben den 3 rechteckigen Urnenfeldern (je 10 Urnenstellen) als Erstes der Reihe nach (Reihengräber) zur Nutzung freigegeben. Erst wenn die Kapazitäten der halbrunden Anlage ausgeschöpft sind, wird die runde Urnenanlage eröffnet, welche noch eine Stele erhält.

Nach Erfassung aller einzubeziehenden Kosten erfolgt nun die regelmäßig vorzunehmende Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Erst nach dem Inkrafttreten der daraufhin überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung mit den festzusetzenden Nutzungsgebühren für die neuen Urnenanlagen ist es möglich, die Anlagen zur Nutzung freizugeben.

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